5. Reporting

Grundsätzlich gilt im Bezug auf das Reporting der Risikoanalyse für alle betroffenen Unternehmen folgende Pflicht :

Unternehmen müssen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich einen Bericht über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten vorlegen und ihn online über die amtseigene 📎 ELAN K2 Plattform einreichen. Beides hat spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres, auf das sich der Bericht bezieht, zu erfolgen.

Der Bericht muss nachvollziehbar Auskunft darüber geben,

  • ob und welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken das Unternehmen identifiziert hat,
  • was das Unternehmen zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten unternommen hat,
  • wie das Unternehmen die Auswirkungen und die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet,
  • welche Schlussfolgerungen es aus der Bewertung für zukünftige Maßnahmen zieht.

Prewave unterstützt sie dahingehend maßgeblich indem es Ihnen das Reporting Feature bereitstellt, welches Ihnen erlaubt über 90% aller Fragen aus den Kapiteln B und C zu beantworten. Das Reporting Feature lädt dynamisch alle Informationen aus dem System, die im Zusammenhang mit der Risikonanalyse und der Präventionsmaßnahmen sowie der Verletzungen und Abhilfemaßnahmen entstanden sind. Aus diesen Informationen werden die passenden Antworten für den Report generiert, den Sie dann als excel Datei exportieren können. 

Woher die Daten zur Antwortgenerierung kommen und wie der komplette Berichterstellungsprozess funktioniert wird ausführlich im 📎 Click Guide zum Thema Reporting beschrieben. 

Upload BAFA

Die generierten Antworten können Sie schlussendlich ganz einfach aus dem Report kopieren und im 📎 ELAN K2 Portal einfügen. 


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